So kann es gehen – da bekommt ein Angestellter des öffentlichen Dienstes das Angebot, ein nagelneues modernes Mobiltelefon gestellt zu bekommen.
Kostenlos, kein Mindestumsatz, keine Vertragsbindung… keine Haken? Das Handy besitzt ein GPS Modul welches offenbar unbemerkt Beweungsprofile erstellt.
Dem Schulangestellten wurde davon nichts mitgeteilt, und als auffiel, dass er seine Stempelkarte stets im selben Automaten stempelte, obwohl er an verschiedenen Orten eingesetzt war, wurden ihm die Daten zum Verhängnis: Anhand der Aufzeichnungen konnte nachgewiesen werden, dass er oft mehrere Stunden zu früh die Arbeit beendete und nach Hause fuhr – ‚Track‘ Trick. Auch wenn er einige male sogar 2 Stunden zu früh, nämlich um sechs Uhr morgens statt um acht bei der Arbeit war, konnte ihm das nicht helfen.
Er wurde gekündigt – vermutlich ist er sein GPS Handy auch los.
Derzeit klagt er wegen Eingriffs in die Privatssphäre und weil auch dann seine Bewegungen aufgezeichnet wurden, wenn er nicht bei der Arbeit war.
Doch es sieht für ihn schlecht aus, wie sein Anwalt verlauten läßt. Das Gesetz hat mit der technischen Entwicklung nicht mitgehalten.