In einem Gastbeitrag im Lawblog geht es jetzt auch im Lawblog um die Sicherheit von PIN Nummern. Interessant finde ich in dem Zusammenhang auch den Blick über den Teich, wie ich es in einem älteren Blogbeitrag bereits selber tat. (Hier ging es dabei um die Frage warum eine PIN überhaupt vierstellig ist.)
Interessant dürfte die Entwicklung in jedem Fall sein – häufen sich doch die Berichte, dass die PIN Nummer errechenbar, auslesbar oder sonstwie „zu bekommen“ ist, selbst wenn die original PIN noch im verschlossenen Umschlag steckt.
Eine Beweislastumkehr wäre für die Banken fatal – darauf werden die sich nicht einlassen, denke ich.
Wahrscheinlicher ist dann schon, dass das als PIN System abgelöst wird. Und das wird auch Zeit.