Yanick Eckel ärgert sich über den Verlust seines Xing Accounts. Seine Vermutung: Xing hat ihm gekündigt, weil er noch keine 18 Jahre alt ist – Xing ist jedoch nur für Personen ab 18 Jahren.

Ich denke, jeder hat das Recht sein Angebot so zu gestalten, wie er es für richtig hält – so frei ist Deutschland ja noch gerade. Was ich an der Geschichte nicht gut finde ist die Art zu kündigen. Der Account ist („vorrübergehend“) gesperrt, danach folgt eine Liste häufiger Gründe. „Such Dir einen aus, geh auf Dein Zimmer und denk darüber nach was Du getan hast.“ Typische Art sich Arbeit zu ersparen.

Und jetzt kommt der Knackpunkt schlechthin: Die AGB sind allgemeine Geschäftsbedingungen – Yannick hat jedoch nach seinem Bekunden mit einem Xing Ambassador über genau diese Sachlage vor seiner Anmeldung gesprochen und grünes Licht bekommen. Klingt für mich nach einem Individualvertrag, der über den AGB angesiedelt ist. Hat Xing wirklich die Kündigung aufgrund des Alters durchgezogen, ist das in meinen Augen ein Vertragsbruch.

In Zeiten in denen es aber heißt „Nicht nur sauber, sondern Deutschland“ und vorgeblicher Jugendschutz, Abmahnwellen und Anwälte wichtiger werden als gesunder Menschenverstand, würde mich ein Vertragsbruch um der Rechtstreue Willen nicht mehr wundern.